




Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen
KOMPAS CAMPING vzw/asbl/VoG
Aufenthaltsbedingungen und Hausordnung
Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG mit Sitz im Haachtsesteenweg 579, 1030 Brüssel (RJP - 0412 527 934), betreibt 2 Campingplätze:
Kompas Camping Nieuwpoort (Brugsesteenweg 49, 8620 Nieuwpoort)
und
Kompas Camping Westende (Bassevillestraat 141, 8434 Westende).
Um das Zusammenleben auf diesen Campingplätzen so angenehm wie möglich zu gestalten, wurden die vorliegenden Aufenthaltsbedingungen und die Hausordnung erstellt, die von allen einzuhalten sind.
Die Geschäftsführung kann jederzeit geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Aufenthaltsbedingungen und die Hausordnung zu ergänzen. Wenn Sie Schäden an den Einrichtungen des Campingplatzes verursachen oder in einen Unfall verwickelt sind, melden Sie dies bitte direkt an der Rezeption.
1. Stellplätze und Einrichtungen
1.1 Wohnmobilstellplätze
- Wohnmobilstellplatz Standard 70 m² / Wohnmobilstellplatz Small 60 m² / Wohnmobilstellplatz Iron 60 m²:
Zugelassen: 1 Wohnmobil pro Stellplatz. Es ist nur entweder die feste Markise des Wohnmobils oder ein Unterstand aus Segeltuch (nicht beides) erlaubt.
Vorzelte, Seitenzelte, Partyzelte, Unterstände aus Nylon, ein zusätzliches Auto oder ein Anhänger sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Das Abdecken des Rasens mit Wurzeltüchern, Plastik oder anderen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Diese Wohnmobilstellplätze dürfen nur mit Wohnmobilen belegt werden. Zelte, Wohnwagen oder andere Campingausstattungen sind auf diesen Stellplätzen verboten.
Ein Auto mit einem Dachzelt gilt nicht als Wohnmobil und ist daher nicht erlaubt.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
Maximale Abmessungen des Wohnmobils:
Stellplatz Länge maximal Gewicht maximal:
Wohnmobilstellplatz Standard 70 m² 9 m 5 Tonnen
Wohnmobilstellplatz Small 60 m² 9 m 5 Tonnen
Wohnmobilstellplatz Iron 60 m² 9 m 8 Tonnen
- Wohnmobilstellplatz Large 105 m² / Wohnmobilstellplatz XL 150 m²:
Zugelassen: 1 Wohnmobil pro Stellplatz. Es ist nur entweder die feste Markise des Wohnmobils oder ein Unterstand aus Segeltuch (nicht beides) erlaubt. Zu dieser Campingausstattung darf Folgendes hinzugestellt werden: ein kleiner Anhänger.
Vorzelte, Seitenzelte, Partyzelte, Unterstände aus Nylon oder ein zusätzliches Auto sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Das Abdecken des Rasens mit Wurzeltüchern, Plastik oder anderen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Diese Wohnmobilstellplätze dürfen nur mit Wohnmobilen belegt werden. Zelte, Wohnwagen oder andere Campingausstattungen sind auf diesen Stellplätzen verboten.
Ein Auto mit einem Dachzelt gilt nicht als Wohnmobil und ist daher nicht erlaubt.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
Maximale Abmessungen des Wohnmobils:
Stellplatz Länge maximal Gewicht maximal:
Wohnmobilstellplatz Large 105 m² 12 m 8 Tonnen
Wohnmobilstellplatz XL 150 m² 12 m 8 Tonnen
1.2 Campingstellplätze
- Campingstellplatz Standard 110 m² / Campingstellplatz Comfort 110 m² / Campingstellplatz Comfort XL 150 m²
Zugelassen: 1 Zelt, Anhängerzelt, Dachzelt, Wohnwagen oder Wohnmobil pro Stellplatz. Zu dieser Campingausstattung darf eine der folgenden Optionen hinzugestellt werden:
- 1 Auto (oder Anhänger) und 2 Nebenzelte von maximal 5 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und 1 Nebenzelt von maximal 8 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und 1 Unterstand aus Segeltuch oder
- 1 Auto und 1 Anhänger
Zu der Campingausstattung darf entweder ein Vorzelt oder ein Vordach hinzugestellt werden (nicht beides). Vor oder neben dem Vorzelt darf kein zusätzliches Vordach aufgestellt und/oder angebracht werden.
Die von der Campingausstattung eingenommene Fläche, einschließlich der zulässigen Nebenzelte, darf 50 m² (auf den Boden projiziert) nicht überschreiten.
Partyzelte sind nicht erlaubt.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
Maximale Abmessungen der Campingausstattung:
Stellplatz Länge maximal Gewicht maximal:
Campingstellplatz Standard 110 m² 9 m 5 Tonnen
Campingstellplatz Comfort 110 m² 9 m 5 Tonnen
Campingstellplatz Comfort XL 150 m² 12 m 5 Tonnen
- Campingstellplatz Dolomite 110 m² / Campingstellplatz Comfort XL mit Privatbereich 150 m²:
Zugelassen sind: 1 Anhängerzelt, Dachzelt, Wohnwagen oder Wohnmobil pro Stellplatz. Zu dieser Campingausstattung darf eine der folgenden Optionen hinzugestellt werden:
- 1 Auto (oder Anhänger) und 2 Nebenzelte von maximal 5 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und 1 Nebenzelt von maximal 8 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und ein 1 Unterstand aus Segeltuch oder
- 1 Auto und 1 Anhänger
Zu der Campingausstattung darf entweder ein Vorzelt oder ein Vordach hinzugestellt werden (nicht beides). Vor oder neben dem Vorzelt darf kein zusätzliches Vordach aufgestellt und/oder angebracht werden.
Die Campingausstattung mit Vorzelt oder Vordach muss so aufgestellt sein, dass das Auto ordnungsgemäß auf dem Grundstück parken kann.
Die von der Campingausstattung eingenommene Fläche, einschließlich der zulässigen Nebenzelte, darf 50 m² (auf den Boden projiziert) nicht überschreiten.
Es ist nicht möglich, ein Zelt aufzustellen.
Partyzelte sind nicht erlaubt.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
Maximale Abmessungen der Campingausstattung:
Stellplatz Länge maximal Gewicht maximal:
Campingstellplatz Dolomite 110 m² 9 m 5 Tonnen
Campingstellplatz Comfort XL mit Privatbereich 150 m² 9 m 5 Tonnen
- Dünenplatz / Dünenplatz Large
Dazu gehören alle Varianten dieser Dünenstellplätze, mit oder ohne zusätzliche Einrichtungen wie Wasser, private Sanitäranlagen, Hängematte und/oder Hottub.
Zugelassen sind: eine Campingeinrichtung (1 Zelt, Anhängerzelt, Dachzelt, Wohnwagen oder Wohnmobil) pro Stellplatz. Diese Campingeinheit kann ergänzt werden durch:
- eventuell 1 zusätzliches Zelt von max. 8 m², wenn der Aufbau dies zulässt
Auf dem Stellplatz darf kein Auto oder Anhänger abgestellt werden. Ihr Auto kann jedoch auf einem freien Parkplatz des Dünengeländes abgestellt werden. Der Zugang zum Gelände ist mit einem Fahrzeug/Kennzeichen möglich.
Zu der Campingausstattung darf entweder ein Vorzelt oder ein Vordach hinzugestellt werden (nicht beides). Vor oder neben dem Vorzelt darf kein zusätzliches Vordach aufgestellt und/oder angebracht werden.
Partyzelte sind nicht erlaubt. Das Abdecken des Rasens mit Wurzeltüchern, Plastik oder anderen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
In der Dünenzone gilt kein strenger Aufstellungsplan. Die Campingausrüstung darf frei aufgestellt werden, sofern dies sicher geschieht und keine Belästigung darstellt. Im Falle einer Belästigung kann die Direktion jedoch eine Änderung des Aufbaus verlangen.
Maximale Abmessungen der Campingausstattung:
Stellplatz Länge maximal Gewicht maximal:
Dünenplatz (alle Varianten) 9 m 5 Tonnen
Dünenplatz Large (alle Varianten) 12 m 8 Tonnen
1.3 Zeltstellplätze
- Zeltstellplatz Standard
Zugelassen: 1 Zelt oder Dachzelt pro Stellplatz. Zu dieser Campingausstattung darf eine der folgenden Optionen hinzugestellt werden:
- 1 Auto (oder Anhänger) und 2 Nebenzelte von maximal 5 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und 1 Nebenzelt von maximal 8 m² oder
- 1 Auto (oder Anhänger) und 1 Unterstand aus Segeltuch oder
- 1 Auto und 1 Anhänger
Die von der Campingausstattung eingenommene Fläche, einschließlich der zulässigen Nebenzelte, darf 50 m² (auf den Boden projiziert) nicht überschreiten.
Partyzelte sind nicht erlaubt.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
- Zeltstellplatz XL
Zugelassen: 1 (großes) Zelt pro Stellplatz. Zu dieser Campingausstattung darf eine der folgenden Optionen hinzugestellt werden:
- 2 Nebenzelte von maximal 5 m² oder
- 1 Nebenzelt von maximal 8 m²
Die von den Zelten eingenommene Fläche, einschließlich der zulässigen Nebenzelte, darf 50 m² (auf den Boden projiziert) nicht überschreiten.
Partyzelte und Unterstände sind nicht erlaubt. Das Abdecken des Rasens mit Wurzeltüchern, Plastik oder anderen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Diese Stellplätze dürfen nur mit Zelten belegt werden. Wohnmobile, Wohnwagen, Anhängerzelte, Dachzelte oder andere Campingausstattungen sind auf diesen Stellplätzen verboten.
Pro Buchung sind maximal 6 Personen auf einem Zeltstellplatz XL erlaubt.
Das Auto darf nicht auf dem Zeltstellplatz XL parken, sondern muss auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz auf dem Campingplatz abgestellt werden.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
- Zeltplatz Düne / Zeltplatz Düne Large
Dazu gehören alle Varianten dieser Dünenstellplätze, mit oder ohne zusätzliche Einrichtungen wie Wasser und Hängematte.
Zugelassen sind: ein Zelt pro Stellplatz (max. 10 m² bei Buchung eines Dünenplatzes oder max. 15 m² bei Buchung eines Dünenplatzes Large).
Zusätzliche Zelte, Partyzelte und Unterstände sind nicht erlaubt.
Auf dem Stellplatz darf kein Auto oder Anhänger abgestellt werden. Ihr Auto kann jedoch auf einem freien Parkplatz des Dünengeländes abgestellt werden.
Während Ihrer Anwesenheit am Stellplatz dürfen Sie einen einzigen Windschutz mit einer Länge von bis zu 9 m aufstellen. Bei Abwesenheit vom Stellplatz muss er entfernt sein.
Diese Stellplätze dürfen nur mit Zelten belegt werden. Wohnmobile, Wohnwagen, Anhängerzelte, Dachzelte oder andere Campingausstattungen sind auf diesen Stellplätzen verboten.
Pro Buchung sind maximal 6 Personen auf einem Zeltplatz Düne erlaubt.
In der Dünenzone gilt kein strenger Aufstellungsplan. Die Campingausrüstung darf frei aufgestellt werden, sofern dies sicher geschieht und keine Belästigung darstellt. Im Falle einer Belästigung kann die Direktion jedoch eine Änderung des Aufbaus verlangen.
- Zeltwiese
Zugelassen: 1 Trekkingzelt bis zu 8 m² pro Stellplatz.
Nebenzelte, Partyzelte und Unterstände sind nicht erlaubt. Das Abdecken des Rasens mit Wurzeltüchern, Plastik oder anderen Stoffen ist ebenfalls verboten.
Das Anbringen eines Windschutzes ist nicht erlaubt.
Diese Stellplätze dürfen nur mit Trekkingzelten belegt werden. Wohnmobile, Wohnwagen, Anhängerzelte, Dachzelte oder andere Campingausstattungen sind auf diesen Stellplätzen verboten.
Pro Buchung auf der Zeltwiese ist 1 Zelt mit maximal 4 Personen erlaubt.
Bei einer Buchung auf der Zeltwiese ist die Zufahrt zum Campinggelände mit dem Auto nicht möglich.
Die Campingausstattung muss immer nach dem vom Campingplatz vorgeschriebenen Aufbauplan aufgestellt werden. Wird die Ausstattung nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behält sich der Campingplatz das Recht vor, zu verlangen, dass die Ausstattung abgebaut und entsprechend dem Aufbauplan wieder aufgebaut wird.
1.4 Mietunterkünfte (Lodges)
- Comfort Lodges, Wood Lodges, Premium Lodges und Access Lodges
- An den Lodges dürfen keine Nebenzelte, Unterstände oder Partyzelte hinzugestellt werden.
- Die Verwendung von Bettwäsche ist Pflicht.
- Dem Mieter und seinen eventuellen Besuchern ist es untersagt, in der Lodge zu rauchen.
- Der Mieter darf seine Lodge nicht untervermieten.
- Alle Schäden werden der Geschäftsführung gemeldet und gehen zu Lasten des Mieters.
- Das Aufladen eines Elektro- oder Hybridautos an den Lodges ist verboten.
- Die Lodge muss sauber hinterlassen werden. Die Reinigung bei der Abreise wird von unserem Service durchgeführt und bei der Buchung in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für den Verlust des Schlüssels (75 €), den Ersatz von beschädigten Teilen des Hausrats oder die Reparatur von Schäden an der Lodge werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.5 Standwohnwagen und Premium Lodges
Für Eigentümer von Standwohnwagen und Premium Lodges, die eine Unterkunft bei Kompas Camping mieten, gelten besondere Aufenthaltsbedingungen und eine eigene Hausordnung, die die allgemeine Campingplatzordnung ergänzen. Diese werden den Eigentümern jährlich übermittelt und müssen zur Einverständniserklärung unterzeichnet und an den Campingplatz zurückgeschickt werden.
Die Weiter- oder Untervermietung von Standwohnwagen ist streng verboten. Sollte die Geschäftsführung feststellen, dass dennoch eine Untervermietung erfolgt, kann dies zur sofortigen Kündigung des Jahresmietvertrags und zur entschädigungslosen Entfernung des Standwohnwagens führen.
2. Aufenthalt
2.1 Anzahl Personen pro Stellplatz oder Mietunterkunft
- Camping
Der Campingpreis gilt für 2 Personen. Ab der 3. Person zahlen Sie den Preis für eine „zusätzliche Person“.
Pro Campingstellplatz sind maximal 6 Personen zugelassen.
Eine Ausnahme von der zulässigen Höchstanzahl Personen ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung zulässig. Stellen Sie hierzu einen schriftlichen Antrag. Zusätzliche Gebühren und Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Pro Buchung auf der Zeltwiese sind maximal 4 Personen erlaubt.
- Mietunterkunft:
Die Anzahl Personen, die in einer Lodge untergebracht werden dürfen, liegt je nach Typ zwischen zwei und sechs. Die zulässige Höchstanzahl Personen in der Lodge ist auf der Website www.kompascamping.be angegeben.
2.2 Buchung und Bezahlung
Die Buchung eines Aufenthalts erfolgt wahlweise über www.kompascamping.be, die Rezeption der Campingplätze, Reiseveranstalter oder Online-Buchungsplattformen, mit denen die Kompas Camping vzw/asbl/VoG zusammenarbeitet. Eine Buchung wird erst nach der (Online-)Zahlung des Anzahlungsbetrags von 195 € oder im Fall kleinerer Optionen (= bis zu 200 €) des Gesamtbetrags endgültig. Sie erhalten stets eine Rechnung zur Bestätigung Ihrer Buchung. Den Restbetrag zahlen Sie spätestens 8 Wochen vor Beginn Ihres Aufenthalts. Wird der Anzahlungs- oder Restbetrag nicht rechtzeitig gezahlt, ist die Buchung automatisch storniert.
Wird nach der Buchungsbestätigung auf Wunsch des Campers/Feriengastes eine Änderung vorgenommen (z. B. Stellplatzwechsel), werden folgende Verwaltungskosten berechnet: 25 € bei Buchung eines Camping- oder Wohnmobilstellplatzes, 50 € bei Buchung einer Comfort Lodge oder Premium Lodge.
Nach geltendem Recht und auch in Ihrem Interesse (z. B. Benachrichtigung im Schadensfall) muss die Geschäftsführung stets darüber informiert sein, wer anwesend ist. Deshalb muss die Rezeption unbedingt benachrichtigt werden, wenn eine Campingausstattung aufgestellt oder entfernt wird.
Bei der Buchung können Sie einen bestimmten Stellplatz oder eine bestimmte Unterkunft wählen (gegen Vorzugsgebühr). In allen anderen Fällen kann die Kompas Camping vzw/asbl/VoG dem Mieter ohne vorherige Ankündigung einen anderen, gleichwertigen Stellplatz bzw. eine andere gleichwertige Unterkunft zuweisen.
Wer eine Buchung vornimmt, verpflichtet sich, seine Campingausstattung auf einfache Anfrage der Geschäftsführung zu verlegen. Außerdem wird der Geschäftsführung die Genehmigung erteilt, die Campingausstattung nach vorheriger Ankündigung und ohne Anspruch auf Entschädigung zu verlegen.
Die Camper dürfen ihre Campingausstattung nicht an andere vermieten. Die Feststellung einer Weiter- oder Untervermietung kann zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts führen, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
2.3 Stornierung
Im Fall einer vollständigen oder teilweisen Stornierung, die nur per E-Mail oder Post möglich ist (Eingangsdatum = Stornierungsdatum), werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Bis zu 57 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 50 € pro Stornierungsantrag.
- 56 bis 43 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 25 % der Miete, wobei ein Mindestbetrag von 50 € gilt.
- 42 bis 22 Tage vor Beginn des Aufenthalts: 50 % der Miete, wobei ein Mindestbetrag von 50 € gilt.
- 21 bis 8 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 75 % der Miete, wobei ein Mindestbetrag von 50 € gilt.
- Bei einer Stornierung 7 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthalts sowie bei Nichtanreise: voller Mietpreis, wobei ein Mindestbetrag von 50 € gilt.
- Bei Nichtanreise ohne Vorankündigung wird der gebuchte Stellplatz bzw. die gebuchte Mietunterkunft bis zu einer Nacht nach der angekündigten Anreise freigehalten. Am darauf folgenden Tag wird der Stellplatz bzw. die Unterkunft neu vermietet. Bei Nichterscheinen aus welchem Grund auch immer wird keinerlei Betrag zurückerstattet.
2.4 Rücktrittsversicherung
Gehen Sie nicht das Risiko ein, einen Großteil oder den Gesamtbetrag Ihres Aufenthaltspreises zu verlieren, falls Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder etwas zustoßen sollte. Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG bietet ihren Kunden die Möglichkeit, zusammen mit der Buchung eine Rücktrittsversicherung bei DVV Versicherungen abzuschließen. Die Prämie beträgt 4,5 % des Aufenthaltspreises. Die Bedingungen für eine Kostenerstattung seitens der Versicherung finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass die Rücktrittsversicherung nur zum Zeitpunkt der anfänglichen Buchung abgeschlossen werden kann. Danach ist dies nicht mehr möglich.
Lesen Sie hier die Bedingungen der Rücktrittsversicherung.
2.5 Check-in und Check-out
- Camping
Check-in: Die Camper können ihren Stellplatz ab 13.00 Uhr des geplanten Anreisetages beziehen (falls Rezeption geschlossen: bitte den Anweisungen auf der Infotafel folgen).
Die Einfahrt erfolgt über die Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung. Stellen Sie vor Ihrer Ankunft sicher, dass Ihr Kennzeichen korrekt registriert ist. Sie können dies über Ihren persönlichen Kompas Camping Account (= „Mein Bereich“) überprüfen.
Wenn Sie auf der Zeltwiese campen, sind Sie ebenfalls ab 13.00 Uhr willkommen, doch gibt es auf der Zeltwiese keinen Parkplatz. Ihr Fahrzeug (Auto, Motorrad oder anderes) müssen Sie außerhalb des Campingplatzes parken. Kommen Sie zur Rezeption, um Ihre Anwesenheit zu bestätigen und eine Zugangskarte für die Zeltwiese zu erhalten.
Check-out: Am geplanten Abreisetag müssen Sie den Stellplatz rechtzeitig räumen und den Campingplatz bis 12.00 Uhr verlassen.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts früher abreisen wollen, müssen Sie die Rezeption darüber informieren. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung ist nicht möglich.
Für ein verspätetes Check-out (nach 12.00 Uhr) wird eine Gebühr von 25 € erhoben. Dies gilt nicht als Verlängerung des gebuchten Aufenthalts.
- Comfort Lodges, Wood Lodges und Premium Lodges
Check-in: Wenn Sie eine Comfort Lodge oder eine Premium Lodge mieten, können Sie am Anreisetag ab 16.00 Uhr mit dem Auto auf den Campingplatz fahren (falls Rezeption geschlossen: bitte den Anweisungen auf der Infotafel folgen).
Check-out: Am Tag der Abreise müssen Sie die Lodge rechtzeitig räumen und den Campingplatz bis 10.00 Uhr verlassen. Wenn die Lodge nicht bis 10.00 Uhr geräumt ist, wird eine Gebühr von 75 € erhoben. Dies gilt nicht als Verlängerung des gebuchten Aufenthalts.
Wenn Ihr Abreisetag ein Sonntag ist, können Sie bis 16.00 Uhr auschecken. Am Tag der Abreise müssen Sie die Lodge rechtzeitig räumen und den Campingplatz bis 16.00 Uhr verlassen. Wenn die Lodge nicht um 16.00 Uhr geräumt ist, wird eine Gebühr von 75 € erhoben. Dies gilt nicht als Verlängerung des gebuchten Aufenthalts.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts früher abreisen wollen, müssen Sie die Rezeption darüber informieren. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung ist nicht möglich.
- Access Lodges
Check-in: Wenn Sie eine Access Lodge mieten, können Sie am Anreisetag ab 16.00 Uhr mit dem Auto auf den Campingplatz fahren (falls Rezeption geschlossen: bitte den Anweisungen auf der Infotafel folgen).
Check-out: Am Tag der Abreise müssen Sie die Access Lodge rechtzeitig räumen und den Campingplatz bis 12.00 Uhr verlassen. Wenn die Access Lodge nicht um 12.00 Uhr geräumt ist, wird eine Gebühr von 75 € erhoben. Dies gilt nicht als Verlängerung des gebuchten Aufenthalts.
Wenn Ihr Abreisetag ein Sonntag ist, können Sie bis 16.00 Uhr auschecken. Am Tag der Abreise müssen Sie die Lodge rechtzeitig räumen und den Campingplatz bis 16.00 Uhr verlassen. Wenn die Lodge nicht um 16.00 Uhr geräumt ist, wird eine Gebühr von 75 € erhoben. Dies gilt nicht als Verlängerung des gebuchten Aufenthalts.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts früher abreisen wollen, müssen Sie die Rezeption darüber informieren. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung ist nicht möglich.
2.6 Zugang zum Gelände (Schrankenanlage)
Die Einfahrt erfolgt über die Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung. Die Einfahrt ist in der Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr möglich. Stellen Sie vor Ihrer Ankunft sicher, dass Ihr Kennzeichen korrekt registriert ist. Sie können dies über Ihren persönlichen Kompas Camping Account (= „Mein Bereich“) überprüfen.
Pro Stellplatz oder Unterkunft (außer Zeltwiese) ist nur 1 Fahrzeug auf dem Campingplatz erlaubt.
Während des Aufenthalts können Kennzeichen nicht an der Rezeption geändert werden. Eine Änderung des Kennzeichens in unserem System ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung möglich. Hierzu müssen Sie uns per E-Mail einen Antrag mit Begründung der Änderung senden.
Die betrügerische Nutzung des Zufahrtssystems mit Kennzeichenerkennung, sei es durch Anbringen eines anderen Kennzeichens am Fahrzeug oder durch dichtes Hinterherfahren hinter einem anderen Fahrzeug, kann vorübergehend oder auch endgültig ein vollständiges Verbot der Zufahrt zum Campingplatz mit einem Fahrzeug zur Folge haben. Wiederholter Betrug bei der Zufahrt zum Campingplatz kann zur Beendigung des Mietvertrags führen.
2.7 Personen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
Um einen sicheren und angenehmen Aufenthalt für alle zu gewährleisten, wird von den Gästen erwartet, dass sie in der Lage sind, selbstständig zurechtzukommen. Personen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf, die nicht selbstständig zurechtkommen, müssen stets von einer geeigneten Betreuungsperson begleitet werden.
Der Campingplatz trägt keine Verantwortung für die medizinische oder persönliche Betreuung einzelner Gäste.
2.8 Jugend
Kinder sind unsere Gäste. Seien Sie kinderfreundlich: Denken Sie an die Sicherheit der Kinder, vor allem, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Als Elternteil sind Sie für den Schaden verantwortlich, den Ihre Kinder anrichten. Lassen Sie sie also nicht in den Gebäuden spielen und bringen Sie ihnen bei, die Natur und die Grünanlagen zu respektieren. Beugen Sie Unfällen vor.
Minderjährige (< 18 Jahre), die nicht von einem Elternteil oder einer Person im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden, dürfen sich nicht auf dem Gelände aufhalten. Pro Buchung eines Stellplatzes oder einer Mietunterkunft muss ein Erwachsener unter den Gästen sein. Die Feststellung eines Verstoßes gegen diese Bedingung kann zur Verweigerung des Zutritts zum Gelände und/oder zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Anspruch auf Entschädigung führen.
Jugendgruppen müssen im Voraus buchen (siehe Abschnitt 2.2) und unterliegen den oben genannten Bedingungen.
2.9 Tiere
Hunde oder Katzen müssen immer an der Leine geführt werden (max. 2 m). Nehmen Sie immer einen Hundekotbeutel mit, um gegebenenfalls den Kot Ihres Hundes oder Ihrer Katze zu beseitigen. Der Besitzer ist immer verantwortlich und muss daher sicherstellen, dass die Anwesenheit seines Haustieres andere nicht stört. Der Aufenthalt anderer Tiere als Hunde oder Katzen ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung zulässig.
An den folgenden Orten sind Haustiere nicht erlaubt:
- Sanitärgebäude
- Schwimmbeckenbereich
- Shop
- Snackbar
- Indoor-Spielplatz
- Mountainbike-Strecke
- Camping
Pro Campingeinheit sind höchstens 2 Haustiere erlaubt und werden stets berechnet.
- Mietunterkunft
Wenn ein Haustier in einer Lodge erlaubt ist, wird dies auf der Website und auf der Rechnung für den gebuchten Aufenthalt ausdrücklich angegeben. In allen anderen Fällen ist es dem Mieter und seinen eventuellen Besuchern untersagt, Haustiere mitzubringen.
3. Einrichtungen
3.1 Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Zum Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen sind Ladestationen vorhanden (Standort Nieuwpoort). Die Parkplätze an den Ladesäulen dürfen nur während des Ladevorgangs genutzt werden.
Es ist verboten, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug an den Lodges oder am Stromkasten des Campingstellplatzes aufzuladen.
3.2 Anschluss an das Stromnetz
Der Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes erfolgt über einen Eurostecker (Stromstärke: 10 Ampere). Um eine Überlastung zu vermeiden, sind Elektrogeräte mit einem Verbrauch von mehr als 1200 W nicht erlaubt.
3.3 Schwimmbecken/Wasserspielplatz
Der Zugang zu den Schwimmbecken (Nieuwpoort) oder dem Wasserspielplatz (Westende) ist Campern/Feriengästen vorbehalten.
Der Zugang zu den Schwimmbecken ist nur mit einem gültigen Armband möglich. Die Farbe dieses Bandes hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Sie müssen das Zugangsarmband gut sichtbar tragen. Ohne Armband kann das befugte Personal den Badegästen den Zugang zu den Schwimmbecken und der Liegewiese verweigern. Die Armbänder sind an der Rezeption je nach der in der Buchung angegebenen Anzahl Gäste erhältlich. Geht ein Armband verloren, wird kein neues ausgehändigt.
Das Schwimmbad und der Wasserspielplatz sind zu bestimmten Zeiten des Jahres geschlossen. Sie finden diese Informationen auf unserer Website. Es gelten Vorschriften, die dafür sorgen, dass Sie die Wasserfreizeitangebote in einer angenehmen, sauberen und sicheren Umgebung genießen können. Diese Vorschriften hängen am Eingang zum Schwimmbad/Wasserspielplatz aus. Halten Sie sich im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit und Sicherheit und der aller anderen Gäste an diese Vorschriften. Je nach Situation können außerordentliche Vorschriften erlassen werden, die dann ordnungsgemäß zu befolgen sind.
Lesen Sie hier die Schwimmbadordnung.
3.4 Mountainbike-Strecke
Für junge Radsportbegeisterte, die Hügel- und Kurvenfahrten lieben, gibt es eine MTB-Strecke in der Mitte unseres Campingplatzes (Standort Nieuwpoort). Die Strecke wurde von Profis angelegt und ist in einigen Abschnitten recht schwierig.
Möchten Sie die Strecke ausprobieren? Dann gelten ein paar Regeln, damit es sicher bleibt.
- Das Betreten der MTB-Strecke erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Strecke ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zugänglich.
- Beginnen Sie am Startpunkt und folgen Sie der angegebenen Richtung.
- Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
- Das Tragen von Arm- und Knieschutz wird empfohlen.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
3.5 Hottub
Der Zugang zum Hottub im Dünengebiet von Kompas Camping Westende ist den Campern vorbehalten, die einen Dünenplatz mit Hottub gebucht haben. Die Benutzer müssen die Vorschriften einhalten. Sie können die Bestimmungen hier lesen.
3.6 Sauna
Die Sauna im Dünengebiet von Kompas Camping Westende ist nur für Campinggäste nach Reservierung und Bezahlung zugänglich. Die Benutzer müssen sich an die Vorschriften halten. Sie können die Vorschriften hier lesen.
3.7 Außenküchen
Die Außenküchen im Dünenbereich von Kompas Camping Westende sind für Campinggäste nur nach Reservierung und Bezahlung zugänglich.
4. Sicherheit
4.1 Brandschutz
Aus Brandschutzgründen sind die Camper verpflichtet, ihre Campingausstattung und eventuelle Nebenzelte in sicherem Abstand zu ihren Nachbarn aufzustellen. Eine Zeichnung, in der die Abstände zur Verhinderung einer Brandausbreitung angegeben sind, wird jeder Person zusammen mit der Buchungsrechnung zugesandt. Diese Zeichnung finden Sie auch im Willkommensleitfaden.
An verschiedenen Stellen auf dem Campingplatz gibt es Feuerstellen (siehe u. a. Grundriss am Eingang).
Pro Stellplatz sind maximal 2 Gasflaschen erlaubt. Stellen Sie sicher, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und überprüfen Sie Flaschen und Leitungen regelmäßig auf Verschleiß und/oder Lecks. Heiz- und Kochanlagen müssen sicher in einem gut belüfteten Raum und auf einer feuerfesten Platte stehen.
Ohne Genehmigung der Geschäftsführung sind offene Feuer oder Lagerfeuer verboten. Das Grillen muss unter ständiger Aufsicht erfolgen. Hierbei müssen die nötigen Brandschutzvorkehrungen getroffen werden. Der Grill muss so aufgestellt werden, dass andere Gäste nicht durch den Rauch belästigt werden. Achten Sie darauf, dass die Asche abgekühlt ist, bevor Sie sie in den Container geben.
4.2 Verkehrssicherheit
Auf dem Campingplatz gilt ein Tempolimit von 15 km/h für alle Fahrzeuge, auf für (Elektro-)Fahrräder, Roller und Quads. Das Parken auf den Wegen ist nicht erlaubt. Das Spielen mit Bällen in unmittelbarer Nähe der Campinganlagen ist verboten. Das Fahren von Mofas oder Motorrädern ist innerhalb der Umzäunung des Campinggeländes nicht erlaubt, außer für die Fahrt zu und von den Campingausstattungen.
4.3 Persönliche Sicherheit
In den Campingausstattungen dürfen keine Aktivitäten stattfinden oder Güter gelagert werden, die die Brandgefahr oder die Folgen eines Brandes erhöhen können. Jeder Camper muss Vorkehrungen treffen, um die eigene Ausstattung zu schützen. Schließen Sie Ihre Campingausstattung immer sorgfältig ab und lassen Sie niemals Geld oder Wertgegenstände zurück.
4.4 Leitlinien für den Fall eines Brandes oder einer Evakuierung
Auf der Informationstafel am Haupteingang finden Sie die Leitlinien, die im Fall eines Brandes oder einer Evakuierung des Geländes zu beachten sind.
5. Sauberkeit - Sanitäranlagen - Abfall - Stille
5.1 Sauberkeit und Achtung der Grünanlagen
Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG zählt auf die Mitarbeit aller, um den Campingplatz, die Umgebung und die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sauber zu halten.
Achten Sie auf den Rasen und die Grünanlagen auf dem Campingplatz. Auf dem Stellplatz ist es verboten:
- eine Matte, ein Tuch oder einen Holzboden auslegen, wenn diese Unterlage größer ist als das Zelt oder Vorzelt;
- Einfriedungen oder Absperrungen jeglicher Art zu errichten;
- Drähte oder Leinen zu spannen (u. a. für Wäsche);
- Gartendeko, Blumentöpfe oder Pflanzen aufzustellen;
- den Boden auszuheben oder zu lockern;
- Hecken, Sträucher und Bäume zu beschneiden.
5.2 Sanitäranlagen
Die Sanitärgebäude auf dem Campingplatz werden regelmäßig vom Personal gereinigt. Bei der Erneuerung und Modernisierung dieser Anlagen investiert die Kompas Camping vzw/asbl/VoG konsequent in energieeffiziente und umweltfreundliche Techniken. Als Gast können Sie uns helfen, indem Sie:
- undichte Wasserhähne und Toiletten an der Rezeption melden;
- sparsam mit Wasser und Energie umgehen;
- die Sanitäranlagen sauber halten;
- Vandalismus melden.
5.3 Abfall
Gewöhnliche Haushaltsabfälle müssen in geeigneten Tüten gesammelt werden, die dicht verschlossen in den Containern zu deponieren sind. Seien Sie umweltbewusst: Papier, Karton, Glas sowie Obst-, Gemüse- und Gartenabfälle müssen in den entsprechenden Containern entsorgt werden.
NICHT erlaubt: die Entsorgung von Sperrmüll (= Müll, der zu groß für eine Mülltüte ist) und von außerhalb des Campingplatzes mitgebrachtem Müll. Wenn unser Team feststellt, dass Abfälle von außerhalb des Campingplatzes entsorgt wurden, kann dies zu einer Entschädigung von 150 € und/oder zur sofortigen Beendigung des Vertrags zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz führen.
Für die Entsorgung des Abwassers und die Entleerung der Chemietoiletten gibt es auf dem Gelände mehrere spezielle Entsorgungsstellen (siehe Campingplatzplan).
5.4 Stille und Ruhe
Jeder ist verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr absolute Nachtruhe zu wahren. Sofern nicht anders angegeben, ist während dieser Zeiten jeglicher Kfz-Verkehr auf dem Gelände verboten. Lärm, der andere Camper stört, wie Fernseher, Radios usw., muss vermieden werden.
Drohnen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.
Feuerwerkskörper sind verboten.
6. Kauf und Verkauf, Empfang von Zeitungen, Post oder Paketen
6.1 Einkauf und Verkauf
Der Verkauf von Speisen und Getränken durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Der Verkauf oder die Verteilung von Dokumenten und Gegenständen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.
6.2 Empfang von Zeitungen, Post und Paketen
- Der Gast kann seine Zeitungen, Zeitschriften und Briefe nur während der Öffnungszeiten der Rezeption abholen.
- Der Campingplatz nimmt keine Postpakete oder sonstigen Versandpakete an. Der Gast muss sicherstellen, dass alle Lieferungen direkt an eine Abholstation geschickt werden. Auf dem Campingplatz werden keine Pakete angenommen oder aufbewahrt.
- Der Campingplatz übernimmt keine Verantwortung für die Nichtlieferung, unvollständige Lieferung, Beschädigung oder jede andere Form von falscher Lieferung. Hierbei handelt es sich schließlich um eine direkte Vereinbarung zwischen dem Absender und dem Kunden.
- Die Rezeption nimmt keine Einschreibebriefe auf den Namen der Camper an, da sie hier keinen Wohnsitz haben.
- An der Rezeption wird keine Empfangsbestätigung unterzeichnet, auch dann nicht, wenn der Kurier darauf besteht oder das Paket vom Kurier zurückgenommen wird.
- Wenn gelieferte Gegenstände nicht innerhalb einer angemessenen Frist (max. 1 Monat) abgeholt wurden, werden sie entsorgt. Der Campingplatz kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
7. Haftungsausschluss
Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG kann zu keinem Zeitpunkt als Verwahrer der Güter von Campern/Feriengästen angesehen werden. Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG haftet auch nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Gütern, die den Campern/Feriengästen gehören. Außer in den Fällen, die in den beiden vorangehenden Absätzen genannt sind, kann die Kompas Camping vzw/asbl/VoG nur für grobe Fahrlässigkeit oder Betrug haftbar gemacht werden.
8. Beschwerderegelung
- Beschwerden vor Beginn des Aufenthalts muss der Camper/Feriengast dem Campingplatz so schnell wie möglich per E-Mail oder Post zusenden.
- Beschwerden während des Aufenthalts muss der Camper/Feriengast so schnell wie möglich in geeigneter und beweiskräftiger Form an der Rezeption des Campingplatzes einreichen.
- Wenn eine Beschwerde vor Ort nicht zufriedenstellend behoben wurde, muss der Camper/Feriengast seine Beschwerde spätestens 3 Monate nach Beendigung des Aufenthalts per E-Mail oder Post an die Unternehmensleitung der Kompas Camping senden.
- Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG ist ein von Toerisme Vlaanderen anerkannter Unterkunftsanbieter. Wünschen Sie weitere Informationen über die Vorschriften für Touristenunterkünfte? Oder hat die Kompas Camping vzw/asbl/VoG nicht oder nur unzureichend auf Ihre Beschwerde reagiert? Dann wenden Sie sich an Toerisme Vlaanderen, Grasmarkt 61, 1000 Brüssel (logies@toerismevlaanderen.be). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.toerismevlaanderen.be/logiesdecreet.
9. Verstöße gegen die Hausordnung
Die Nichteinhaltung der Aufenthaltsbedingungen und/oder der Hausordnung berechtigt die Kompas Camping vzw/asbl/VoG unter anderem zu Schadensersatzforderungen. Die Parteien bewerten den Schaden, der sich aus der Verletzung der Hausordnung durch den Camper/Feriengast ergibt, mit einem Mindestbetrag von 100 €, unbeschadet des Rechts der Kompas Camping vzw/asbl/VoG, einen höheren Betrag zu fordern.
10. Beendigung des Aufenthalts aus dringenden Gründen
Die Kompas Camping vzw/asbl/VoG kann den Aufenthalt eines Mieters aus dringenden Gründen kündigen. Unter dringenden Gründen ist Folgendes zu verstehen, ohne dass diese Auflistung erschöpfend ist:
- Nichteinhaltung von Artikel 4 und/oder 5.
- Nicht fristgerechte Bezahlung von (Zwischen-)Rechnungen.
- Wiederholte Handlungen, die gegen die vorliegenden Aufenthaltsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen.
Jedes Verhalten, das gegen die von den zuständigen Behörden erlassenen Vorschriften verstößt.
Der Mieter kann den Aufenthalt aus dringenden Gründen kündigen, wenn die Kompas Camping vzw/asbl/VoG nach entsprechender Mahnung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Fall einer rechtswirksamen Stornierung hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags für den verbleibenden Teil des Aufenthalts, in dem er nicht mehr auf dem Campingplatz verweilt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Wenn von öffentlicher Seite allgemeine Rechtsvorschriften oder -normen gelten, die mit dieser Hausordnung in Konflikt stehen, wird diese Hausordnung automatisch angepasst. Dieses Dokument wurde unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften und des Unterkunftsdekrets („Logiesdecreet“) von Toerisme Vlaanderen erstellt.
Für Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags sind die niederländischsprachigen Gerichte des Bezirks Veurne zuständig.
Datum der Aktualisierung: Juli 2025.